Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Das folgende Schaubild gibt eine Empfehlung, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. (Quelle: www.schulministerium.nrw.de)
(Dieses Schaubild finden Sie auch in anderen Sprachen unter: SCHAUBILD IN ANDEREN SPRACHEN